Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 2-24 S 288/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Schuldhafte Nichterfüllung Reiseleistungen: Streik Flugpersonal
- reise-recht-wiki.de
Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit beim Flug auf die kapverdischen Inseln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Darf der Reiseveranstalter eine Reise wegen eines wilden Streiks kündigen?
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 28.09.2017 - 30 C 287/17
- LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 2-24 S 288/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.05.2017 - X ZR 142/15
Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 24 S 288/17
Entsprechendes gilt jedoch auch für die andere Vertragspartei; höhere Gewalt liegt auch insoweit nicht vor, wenn das Ereignis ihrer Risikosphäre, im Reiserecht mithin der persönlichen Sphäre des Reisenden zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017, X ZR 142/15). - EuGH, 17.04.2018 - C-195/17
Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 24 S 288/17
Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der für den Begriff der außergewöhnlichen Umstände i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 entschieden hat, dass ein "wilder Streik" kein von außen kommendes Ereignis darstellt, sondern als dem Betrieb des Luftfahrtunternehmen zugehörig anzunehmen ist und der auch von diesem hätte vermieden werden können (vgl. EuGH, Urt. v. 17.4.2018, Az. C-195/17 u.a.). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03
Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 24 S 288/17
Dies entspricht ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urbach RRa 2009, 2, 6) und entspricht der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 11.1.2005, Az. X ZR 118/03). - BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 24 S 288/17
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteil vom 21.04.1954, Az. VI ZR 55/53). - BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86
Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 24 S 288/17
Unter höherer Gewalt im auch im für § 651j BGB maßgeblichen haftpflichtrechtlichen Sinne wird ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden (BGH, Urteil vom 12. März 1987, VII ZR 172/86; BGHZ 100, 185, 188;… Führich, Reiserecht, 7. Aufl. 2015, § 15 Rn. 10).